AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Hauchzeit – by Sabrina Cattin und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern. Sie bilden zusammen mit der individuellen Offerte und der Buchungsvereinbarung die Grundlage für die vereinbarten Leistungen
Stand: September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Hauchzeit – by Sabrina Cattin. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform, zum Beispiel per E-Mail, bestätigt wurden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.
Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung der Buchungsvereinbarung oder durch eine eindeutige Annahme der Offerte in Textform zustande. Die vor Vertragsabschluss übermittelten oder zugänglich gemachten AGB werden Bestandteil des Vertrags.
Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus der individuellen Offerte und der Buchungsvereinbarung. Hauchzeit gestaltet die Zeremonie auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Wünsche und vereinbarten Gespräche. Kreative Ausgestaltung, Wortwahl und Dramaturgie erfolgen im Rahmen des gemeinsam vereinbarten Konzepts.
Der Auftraggeber stellt notwendige Informationen, Texte, Kontaktdaten von Mitwirkenden sowie Rückmeldungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund verspäteter oder unvollständiger Angaben können zusätzliche Kosten verursachen, sofern diese vorgängig angekündigt werden.
Es gelten die in der Offerte vereinbarten Preise. Fahrtkosten, Übernachtungen, Zusatztermine oder zusätzliche Leistungen werden nur berechnet, wenn sie vereinbart oder durch nachträgliche Änderungswünsche notwendig werden. Alle Beträge verstehen sich in Schweizer Franken. Hauchzeit ist derzeit nicht MWST-pflichtig.
Mit der Annahme der Offerte und dem Abschluss der Buchungsvereinbarung wird eine Anzahlung von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Sobald der Vertragsabschluss erfolgt und die Anzahlung eingegangen ist, ist euer Wunschtermin verbindlich für euch reserviert.
Die Anzahlung wird selbstverständlich vollständig an den Gesamtpreis angerechnet. Der verbleibende Restbetrag ist gemäss unseren AGB spätestens 20 Tage nach Durchführung eurer Zeremonie zu bezahlen, sofern wir nichts anderes miteinander vereinbart haben.
Alle Leistungen, Preise und allfälligen Zusatzkosten werden transparent in eurer persönlichen Offerte aufgeführt. So wisst ihr von Anfang an, womit ihr rechnen könnt.
Bis zum verbindlichen Vertragsabschluss und Eingang der Anzahlung kann ein angefragter Termin anderweitig vergeben werden. Eine unverbindliche Anfrage, ein Erstgespräch oder eine mündliche Zusage stellt keine definitive Reservation dar.
Änderungen von Datum, Zeit, Ort, Dauer oder Umfang bedürfen der Bestätigung in Textform. Hauchzeit informiert vorgängig über daraus entstehende Mehrkosten. Ist ein gewünschter Ersatztermin nicht verfügbar, gelten die Bestimmungen zur Beendigung beziehungsweise Absage.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit in Textform beenden. Geschuldet sind die bis zum Eingang der Absage erbrachten Leistungen und angefallenen Auslagen. Erfolgt die Absage zu einem Zeitpunkt, in dem der reservierte Termin nicht oder nur mit erheblichem Aufwand anderweitig vergeben werden kann, kann Hauchzeit zusätzlich einen nachweisbaren Ausfallschaden verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer Ersatzbuchung werden angerechnet. Die Anzahlung wird auf geschuldete Beträge angerechnet; ein allfälliger Überschuss wird zurückerstattet.
Bei Krankheit oder unvorhersehbarer Verhinderung informiert Hauchzeit den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich, mit dessen Zustimmung eine geeignete Ersatzperson zu vermitteln. Ist keine zumutbare Ersatzlösung möglich, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Bereits erbrachte Leistungen, Leistungen Dritter und angefallene externe Kosten bleiben vorbehalten.
Kann eine Zeremonie wegen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder vergleichbarer, von keiner Partei zu vertretender Umstände nicht wie geplant stattfinden, bemühen sich die Parteien zunächst um eine zumutbare Verschiebung oder Anpassung. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Auslagen bleiben geschuldet. Für nicht erbrachte Leistungsanteile werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet, sofern keine Ersatzleistung vereinbart wird. Zusätzliche Kosten werden nur nach vorgängiger Vereinbarung berechnet.
Der Auftraggeber sorgt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – für einen geeigneten, sicheren und wettergeschützten Durchführungsort sowie erforderliche Bewilligungen. Bei Zeremonien im Freien ist eine angemessene Schlechtwetter-Alternative vorzusehen. Hauchzeit ist nicht verpflichtet, sich, Mitwirkende oder eingesetztes Equipment unzumutbaren oder gefährlichen Wetter- und Sicherheitsbedingungen auszusetzen.
Verzögert sich der Beginn aus Gründen ausserhalb des Einflussbereichs von Hauchzeit, wird nach Möglichkeit auf den neuen Ablauf Rücksicht genommen. Bei erheblichen Verzögerungen kann eine vollständige Durchführung nicht garantiert werden, insbesondere wenn nachfolgende Verpflichtungen bestehen.
Fotografie, Musik, Location, Technikdienstleister oder andere Drittanbieter handeln in eigener Verantwortung. Hauchzeit haftet nicht für deren Leistungen, Verspätungen oder Ausfälle, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
Hauchzeit erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig. Eine Haftung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgen unvollständiger beziehungsweise verspäteter Angaben des Auftraggebers wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
Personendaten werden zur Vertragsabwicklung, Kommunikation, Planung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf hauchzeit.ch.
Persönliche Inhalte und Informationen aus Kennenlern-, Planungs- und Vorbereitungsgesprächen werden vertraulich behandelt und grundsätzlich nur zur Vorbereitung und Durchführung der vereinbarten Zeremonie verwendet. Soweit für die Zeremonie eine Abstimmung mit Mitwirkenden oder Drittanbietern erforderlich ist, werden nur die dafür notwendigen Informationen weitergegeben. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
Eine Verwendung von Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Namen, Zitaten oder Textauszügen für Website, Social Media, Werbung oder Referenzen erfolgt nur mit separater freiwilliger Einwilligung. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen erforderlich. Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte von Fotografen oder Videografen sowie Persönlichkeitsrechte weiterer abgebildeter Personen, bleiben vorbehalten; eine Nutzung erfolgt nur, wenn die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.
Von Hauchzeit erstellte Reden, Texte, Konzepte und Unterlagen bleiben urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht zur privaten Nutzung im Zusammenhang mit der vereinbarten Zeremonie. Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Bearbeitung oder kommerzielle Verwendung bedarf der vorgängigen Zustimmung von Hauchzeit, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Es gilt schweizerisches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien bemühen sich bei Meinungsverschiedenheiten zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Hauchzeit.
Stand: September 2026